Für von Moos Artikel ist grundsätzlich eine Garantie von mindestens zwei Jahren festgelegt. Die Dauer berechnet sich ab dem Verkaufsdatum und beschränkt sich ausschliesslich auf den kostenlosen Ersatz defekter Teile, welche infolge Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehlern entstanden sind. Bei gebrauchten Produkten kann von Moos die Gewährleistungsfrist verkürzen. In jedem Fall gilt jedoch eine einjährige Gewährleistungsfrist.

Es besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen bei Schäden, welche durch Abnutzung, Alterung, unsachgemässer Behandlung und Nichtbeachtung der Bedienungs- / Aufbauanleitung entstanden sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn Waren trotz erkennbarer Mängel von der Kundschaft verwendet oder genutzt werden. von Moos kann der Gewährleistungspflicht wahlweise durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises nachkommen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Wünscht die Kundschaft während der Dauer der Reparatur ein Ersatzprodukt, müssen die Kosten des Ersatzproduktes selbst getragen werden.

Wir helfen Ihnen aber auch gerne nach Ablauf der Garantiefrist weiter. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Reparatur, die nicht unter Garantieanspruch fällt, kostenpflichtig ist.

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